SGF auf einen Blick

DACHVERBAND

Im SGF sind rund 30 000 Frauen in 130 Sektionen vereinigt. "Zusammen mit Ihnen sind wir noch stärker. Wir heissen Sie gerne willkommen." Der SGF vertritt diese geballte Frauenkraft und ist so ein ernst zu nehmendes Organ der Frauensolidarität. Auf schweizerischer Ebene setzt er sich für alle Themen, die Frauen und Familien betreffen, unermüdlich und unüberhörbar ein.

TEAM

Der Zentralvorstand ist geschäftsführendes Organ und besteht aktuell aus drei Mitgliedern und einem Gast. Die Zentralpräsidentin, resp. die Co-Präsidentinnen sowie die übrigen Zentralvorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für die Amtsdauer von drei Jahren gewählt.

MITGLIEDSCHAFT

Der Mitgliederbeitrag für die Sektionen wird von der Generalversammlung für das kommende Jahr festgelegt.

GENERALVERSAMMLUNG

Die SGF-Generalversammlung organisiert jeweils eine SGF-Sektion für den Dachverband. Sie findet im Mai oder Juni statt. Die GV 2024 findet am 6. Juni in Frauenfeld statt.

SGF PREIS

Jährlich zeichnen wir Frauenvereins-Projekte, die die Fundamente unseres Alltags festigen und damit zur Stabilität unseres Gesellschaftssystems beitragen, im Grossen genauso wie im Kleinen, in der Krise wie auch in guten Zeiten aus.

(Ausschreibung und Details unter www.sgf.ch / Projekte / SGF-Preis)

www.sgf.ch

Auf der Homepage finden Sie aktuell und umfassend Informationen zum SGF-Dach-verband, zu den Regional- und Kantonalverbänden und zu den Sektionen. Gerne veröffentlichen wir auch Ihre Sektionsanlässe und erstellen einen Link zur Homepage Ihrer Sektion.

Das Login für den Mitgliederbereich erhalten Sie beim Zentralsekretariat. Geben Sie das Login an alle Sektionsmitglieder weiter.

SGF-AKTUELL

Mitteilungen aus dem SGF-Dachverband, aus den kantonalen Zusammenschlüssen und aus Sektionen werden im „SGF-Aktuell“ elektronisch veröffentlicht. Das SGF-Aktuell kann auf der Homepage von allen Interessierten kostenlos abonniert werden. Informieren Sie bitte die Mitglieder.

SGF-LOGO

Zur Erreichung eines einheitlichen Erscheinungsbildes bitten wir die Sektionen, das SGF-Logo auf ihren Drucksachen zu veröffentlichen.

MERKBLÄTTER / ARBEITSUNTERLAGEN

Die SGF-Statuten sind auf der Website www.sgf.ch unter «über uns» aufgeschaltet.  SGF-Merkblätter wie „Neue Vorstandsmitglieder finden“, „Pflichten des Vorstands“, „Produktehaftpflicht (Brockenstuben)“, Musterstatuten und das Mitgliederverzeichnis sowie weitere Dokumente sind zur Unterstützung der Vereinsarbeit im Mitglieder-bereich auf der Homepage veröffentlicht.

RECHTSAUSKÜNFTE

Der Dachverband übernimmt die Kosten für juristische Beratungen durch die SGF-Juristin pro Fall auf Beratung im Umfang von maximal fünf Stunden. Es werden maximal drei Fälle pro Jahr und Sektion unterstützt. Weiterführende Aufträge sind kostenpflichtig und werden den Sektionen in Rechnung gestellt. Rechtliche Fragen sind schriftlich mit den Statuten an das SGF-Zentralsekretariat zu richten.

Der SGF stellt für Statutenrevisionen Musterstatuten zur Verfügung und übernimmt die Kosten der Juristin für die Prüfung der überarbeiteten Statuten.

MITGLIEDERANGEBOTE

Generali - Für die Sektionen des Dachverbandes hat der SGF eine Betriebshaftpflichtversicherung – bezahlt durch den SGF-Dachverband - bei Generali abgeschlossen.

Die Mitglieder der Sektionen sowie die Einzelmitglieder des SGF-Dachverbandes können von einem exklusiven Partner-Rabatt bis zu 19 % bei der Generali-Versicherung profitieren. Eine Offerte kann unter generali.ch/sgf eingeholt werden.

Schweizer Heimatwerk: Mitglieder der SGF-Sektionen erhalten bei ihren Einkäufen im Schweizer Heimatwerk einen Rabatt von 10 %.

Porzellanfabrik Langenthal AG: SGF-Mitgliedern gewährt die Porzellanfabrik Langenthal beim Kauf im Porzellanladen an der Bleienbachstrasse 22 in Langenthal eine Vergünstigung von 20% auf 1. Wahl-Porzellan. (Dieser Rabatt gilt nicht für Fremdprodukte oder 2. Wahl- bzw. das Liquidationssortiment.)

Fahnen für Marktstände zum Ausleihen (weiss mit SGF-Logo / 70 x 200 cm)

FRAU UND GESELLSCHAFT

Eine Co-Präsidentin vertritt den SGF in der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF) und an den Sitzungen der Frauendachverbände. Der SGF setzt sich für die Frauenanliegen und für die Anerkennung der Freiwilligenarbeit ein.

LIEGENSCHAFTEN

Der SGF besitzt ein Grundstück mit Gebäude in der Landwirtschaftszone in Niederlenz AG, welches verpachtet ist.

SGF-FONDS

Der SGF verfügt über verschiedene Fonds. Zinsen und in der Regel auch das Kapital sind zweckgebunden für Gemeinnütziges. Die Zweckbestimmungen sind nachstehend aufgeführt. Gesuche um Fondsbeiträge sind schriftlich an das SGF-Zentralsekretariat zu richten.

SGF-Fonds Künftige Sektionsaufgaben

2020 verkaufte der SGF die Liegenschaften, das Areal des Berufsbildungszentrums (BBZ), im Dorfzentrum von Niederlenz an die Gemeinde Niederlenz. Ein Teil dieses Verkaufserlöses wird in den bestehenden Fonds zur Unterstützung / Anstossfinanzierung künftiger Sektionsaufgaben eingebracht.

Gesuche sind per 30. März und 30. September einzureichen, die Zinsen liegen mindestens 0,25 % unter den marktüblichen Schuldzinsen.

SGF-Solidaritätsfonds

Gesuche zur Überbrückung von finanziellen Engpässen können mittels eines Formulars (www.sgf.ch – über uns – SGF-Fonds) eingereicht werden. Die Mittel sind vorrangig zugunsten von Personen zu verwenden, die keinen Anspruch auf regelmässige Sozialhilfe haben. Bei Begünstigung von Personen, die Sozialhilfe beziehen, ist sicherzustellen, dass die Unterstützung nicht zur Entlastung der unterstützungspflichtigen Gemeinwesen führt.

Von den Mitteln profitieren können temporär in finanzielle Not geratene Frauen, z. B. auf Grund eines Stellenwechsels, Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung etc. gewährt werden. Auch Weiterbildungen können Unterstützung finden. Berücksichtigt werden Frauen, ihre Familien und ihre Partner mit Wohnsitz in der Schweiz.

SGF-Fonds Aufgaben des Dachverbandes

Ziel des Fonds ist, den Sektionen und deren Mitgliedern einen vorausdenkenden, attraktiven und gut vernetzten Dachverband bieten zu können.

Mit dazu gehört die kostenlose juristische Beratung bei Statutenänderungen oder auch die Beteiligung an Kurskosten, die von den Kantonalverbänden oder gleichwertigen Institutionen angeboten werden. Die Anerkennung von ausserordentlicher gemeinnütziger Arbeit in den Sektionen oder Kantonalverbänden kann unterstützt werden und mit dem SGF-Preis zeichnen wir jährlich Sektionen für ihre Projekte aus.

Leitbild

 

Präambel

 

Der SGF ist der Dachverband Gemeinnütziger Frauen in der deutschen und rätoromanischen Schweiz. 1888 gegründet, unterstützt und vernetzt er die ihm angeschlossenen rund 130 Vereine mit insgesamt 30‘000 Mitgliedern nach innen und vertritt deren Anliegen nach aussen.
Wir leisten einen aktiven Beitrag im sozialen und gesellschaftspolitischen Bereich.
Wir überbrücken mit der Arbeit unserer Mitglieder Lücken im sozialen System.
Wir binden Mitglieder so ein, dass sie Entscheidungen des Verbandes mittragen.
 

Frauenthemen Gehör verschaffen

 

Wir haben Frauenthemen im Fokus und vertreten diese überzeugend nach innen und nach aussen. Wir unterstützen Projekte unserer Sektionen und verhelfen der Freiwilligenarbeit in der Öffentlichkeit zu Anerkennung.
 

Am Puls der Zeit

 

Wir treten intern und extern mit einem zeitgemässen Erscheinungsbild auf.
Wir kommunizieren regelmässig, offen und transparent.
Wir sind für unsere Mitglieder ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für interne und externe Belange.
Wir beziehen zu relevanten Themen Stellung und finden damit Resonanz.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei attraktiven Bildungsangeboten.

Strategie

 

Profiliert


Der SGF ist der Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen mit klar definierten Zielen.

 

Professionell


Der SGF stellt Grundlagen für die Arbeit in den Sektionen zur Verfügung.

 

Positioniert


Mit ausgewählten Partnerorganisationen geht der SGF Kooperationen ein.

Genehmigt vom ZV am 06.07.2022