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1888 gründeten die gemeinnützigen Frauenvereine in der deutschen und rätoromanischen Schweiz ihren Dachverband, den SGF (Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein). 

Mit der Gründung des Dachverbandes SGF bezweckten die lokalen Frauenvereine, ihre Aktivitäten zu konzertieren, um als starke Organisation den staatlichen Organen gegen­über auftreten zu können. Da die Frauen weder öffentliche Rechte noch Anspruch auf Ausbildung hatten, galt die Haupttätigkeit des SGF der Ausbildung von Frauen in Haus­wirtschaft, Ernährungskunde, Kranken- und Pflegebereich, Erziehung. (Gründung der Schw. Gartenbauschule für Mädchen, Pflegerinnenschule etc.) Ein weiteres Vereinsziel war die Arbeitsbeschaffung für bedürftige Frauen.

An der Mitgliederversammlung 2004 wurde der Name modifiziert:

SGF - Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen.
Association faîtière des sociétés d'utilité publique des femmes suisses / Swiss Women's Aossiation for voluntary public service.


Der SGF ist Teil der Entstehung und Entwicklung der modernen und sozial verantwortli­chen Gesellschaft - und vor allem ist er Teil der schweizerischen Frauengeschichte. Der im 19. JHT erwachsene Gedanke der Ge­meinnützigkeit - der Freiwilligenarbeit im Dienste der Allgemeinheit - zur Überbrückung von Lücken im sozialen System bis hin zur Gleichstellung und politischen Unabhängigkeit der Frau ist heute noch ebenso aktuell wie damals.

Heute gilt der SGF mit 250 Sektionen und rund 64'000 Mitgliedern als traditionelle ge­meinnützige Non-Profit-Organisation der Schweiz. Er ist vor allem in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Beratung von Sektionen, Unterstützung von Frauenprojekten im In- und Ausland tätig. Er nimmt an Vernehmlassungen teil und ist mit je einem Sitz in der Eidg. Kommission für Frauenfragen und dem Büro für Gleichstellung vertreten. Er ist stark vernetzt mit anderen Frauen- und Partner-Organisationen.

Der Verbandsleitung gehört die Zentralpräsidentin und der Zentralvorstand an (mind. 5 Mitglieder). Das oberste Organ ist die Generalversammlung, die einmal jährlich im Mai oder Juni stattfindet. Stimmberechtigt sind die Sektionen, die kantonalen Zusammen­schlüsse und Einzelmitglieder. Das Zentralsekretariat sorgt für die administrativen Abläufe.

 

 

Beitrag von Renata Böhi-Reck in der SGG Revue, November 2008

Ein Vermächtnis weiterführen

Schauplatz ist die Schweiz im 19. Jahrhundert:  Mütter füttern ihre Kleinkinder aus Kostengründen statt mit teurer Milch mit billigem Wein. Die staatsführenden Männer raufen sich das Haar - die Frauen der Oberschicht ergreifen auch ohne Stimm- und Wahlrecht das Ruder, um die Depression im Land zu stoppen. Die ersten lokalen Frauenvereine werden ca. 1820 tätig. Mitte des 19. Jahrhunderts entstehen die ersten Kindergärten.

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