SGF - die Aufgaben
Der von der Generalversammlung gewählte Zentralvorstand
verpflichtet sich, zum Beispiel folgende Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen zu erfüllen. Er
- pflegt die Beziehungen zwischen den Sektionen,
kantonalen Zusammenschlüssen und dem Zentralvorstand
- macht die gemeinnützige Tätigkeit sichtbar
- fordert und fördert öffentliche gesellschaftliche und
politische Anerkennung der freiwillig geleisteten,
unentgeltlichen Arbeit
- setzt sich ein für Aus- und Weiterbildung der Frauen
- fördert der Gleichstellung von Frau und Mann in allen
Lebensbereichen
- setzt sich in den Eidgenössischen Gremien ein für
sachpolitische Themen
- plant und koordiniert Hilfsaktionen aller SGF-Sektionen
- unterstützt Organisationen
im Dienste sozial Schwächerer
- nimmt seine Rolle als Vordenker wahr
- entwickelt Strategien zur Förderung des Verbands und
damit der Sektionen
- führt und überprüft die Werke GBS, ModeElle und
Albanien
- verwaltet die verbandseigenen Liegenschaften
- betreut verschiedene Fonds und Legate
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