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SGF - die Aufgaben

Der von der Generalversammlung gewählte Zentralvorstand verpflichtet sich, zum Beispiel folgende Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Er

  • pflegt die Beziehungen zwischen den Sektionen, kantonalen Zusammenschlüssen und dem Zentralvorstand
  • macht die gemeinnützige Tätigkeit sichtbar
  • fordert und fördert öffentliche gesellschaftliche und politische Anerkennung der freiwillig geleisteten, unentgeltlichen Arbeit
  • setzt sich ein für Aus- und Weiterbildung der Frauen
  • fördert der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen
  • setzt sich in den Eidgenössischen Gremien ein für sachpolitische Themen
  • plant und koordiniert Hilfsaktionen aller SGF-Sektionen
  • unterstützt  Organisationen im Dienste sozial Schwächerer
  • nimmt seine Rolle als Vordenker wahr
  • entwickelt Strategien zur Förderung des Verbands und damit der Sektionen
  • führt und überprüft die Werke GBS, ModeElle und Albanien
  • verwaltet die verbandseigenen Liegenschaften
  • betreut verschiedene Fonds und Legate